INGENIEURBÜRO DÄUBLER
An unseren TÜV-Stationen am Ulmer Eselsberg, Ulmer Donautal, Blaustein-Wippingen und Schelklingen stehen wir Ihnen engagiert, zuverlässig und kompetent zur Verfügung.
„Ingenieur im Kopf, Schrauber im Herzen“ ist deswegen nicht nur ein Slogan – es ist unsere Philosophie!
Als TÜVNord-Vertragspartner sind wir im amtlichen Bereich Wettbewerber von GTÜ, DEKRA, KÜS und führen an Ihrem Fahrzeug die Hauptuntersuchung (TÜV) inkl. "AU" durch.
AMTLICHE DIENSTLEISTUNGEN
Im Bereich der amtlichen Dienstleistungen sind wir Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner.
- Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO
- Untersuchungen nach §§ 41 und 42 BO-Kraft
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
- Fahrzeug-Untersuchungen nach § 13 FZVUntersuchungen nach § 5 FZV (Mängelkarte der Zulassungsstelle)
- 100-km/h-Zulassung
SACHVERSTÄNDIGEN LEISTUNGEN
Sie waren in einen Unfall verwickelt!? Kommen Sie vorbei - wir erstellen Ihr qualifiziertes Gutachten.
Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden. Es hat sowohl Schaden feststellenden wie auch beweissichernden Charakter.
Im Kaskoschaden berücksichtigt der Kfz-Sachverständige die vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung. Die Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Damit wird gewährleistet, dass der Geschädigte 100 % Schadenersatz geltend machen kann. Wichtig dabei ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur vollen Schadenersatzleistung führt.
Die Gutachtenerstellung erfolgt mit den neuesten Technologien und mit den modernsten Kommunikationstechniken.
OLDTIMER GUTACHTEN
Natürlich ist der emotionale Wert Ihres Oldtimers unschätzbar! Aber im alltäglichen Umgang mit klassischen Fahrzeugen gibt es verschiedene Situationen, in denen eine objektive Bewertung unerlässlich ist:
- die richtige Versicherungseinstufung
- der sichere Kauf und Verkauf
- der eingetretene Schadenfall
- der Oldtimer als Investment
Genau hierfür stehen wir für Sie als Oldtimerexperte mit Know-how & unserem kompetenten Netzwerk zur Seite. Durch unser System wird ein Bewertungsprozess nach höchsten Qualitätsanforderungen garantiert, der die individuellen Besonderheiten des Fahrzeuges bezüglich Zustand und Historie als Grundlage für eine objektive Wertfindung berücksichtigt.
Anerkannte Qualität – Ihre Sicherheit!
Einer der häufigsten Gründe, ein Gutachten erstellen zu lassen, ist die Festlegung des Fahrzeugwertes für den Versicherungsvertrag. Unsere Gutachten bieten in diesem Fall die höchstmögliche Transparenz für den Besitzer und die Versicherungsgesellschaft. Daher sind unsere Wertgutachten von den führenden Oldtimerversicherungen anerkannt!
Der TÜVNord ist eine neutrale und unabhängige Sachverständigenorganisation. Unser überregional flächendeckendes Netz an TÜV-Oldtimerexperten bietet Ihnen hohe Qualitätsstandards und rundum kompetente Leistungen. Die TÜV-Oldtimerexperten beraten und informieren Sie gerne darüber, welches Gutachten Sie für Ihr Fahrzeug benötigen und wann eine Aktualisierung sinnvoll ist.
Der TÜVNord steht in keinem Interessenkonflikt. Deshalb können wir für Sie 100 % Leistung geben!
Als Unterschriftsberechtigter des Technischen Dienstes des TÜVNORD führen wir folgende Dienstleistungen aus:
- § 13 EG-FGV (Einzelabnahme für Neufahrzeuge der Klassen M,N,O)
- § 21 StVZO "neu" (Einzelabnahme für Neufahrzeuge außer der Klassen M,N,O)
- § 21 StVZO "alt" (Einzelabnahme für Fahrzeuge aus dem Ausland, z.B. Importfahrzeuge)
- § 19(2) i.V.m. §21 StVZO (Einzelabnahme für im Verkehr befindliche Fahrzeuge)
- Einzelabnahme nach §13 EG-FGV, §19(2) StVZO i.V.m. §21 StVZO
Nachdem das Monopol zur Einzelabnahme in 2019 gefallen ist, haben auch wir uns im Rahmen der Anforderungen des Kraftfahrbundesamtes (KBA) zur Durchführung von Typgenehmigungen/ Einzelabnahmen qualifiziert. Als Unterschriftsberechtigter (UBTd) können wir Ihnen ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis erstellen, welches Sie zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsstelle benötigen. Die Genehmigung und Erteilung der Betriebserlaubnis obliegt dem Straßenverkehrsamt (SVA).